Aufsuchende Erziehungshilfen

Kontakt

Andreas Filbig
Andreas Filbig

Einrichtungsleitung

Spenglergäßchen 7 a
86152 Augsburg

Die aufsuchenden Erziehungshilfen, auch als ambulante oder mobile Erziehungshilfen bezeichnet, bieten Ihnen als Familie Unterstützung an, wenn Sie aus verschiedensten Gründen bei der Bewältigung ihres Alltags an Ihre Grenzen gekommen sind. Dies kann sich durch Auffälligkeiten der Kinder ergeben, aber auch durch außergewöhnliche Belastungen der Eltern. Nach dem Prinzip "Anleitung zur Selbsthilfe" werden mit den Pädagog:innen gemeinsam Lösungen erarbeitet und Entlastungsmöglichkeiten gesucht, die in Ihrem Lebensumfeld als Familie ansetzen. Die so gewonnenen Strategien sollen dann auch ohne Beisein des Helfers weiter anwendbar sein.

Wann eine aufsuchende Erziehungshilfe für Sie geeignet sein kann

  • wenn Sie in der Erziehung Ihrer Kinder/Ihres Kindes nicht mehr weiter wissen und Unterstützung suchen, die über eine einfache Beratung hinausgeht
  • wenn Ihr Kind unter persönlichen Schwierigkeiten oder Problemen in der Schul- oder Berufsausbildung leidet
  • wenn die Beziehung zu Ihrem Kind abzubrechen droht
  • wenn Sie in Ihrer Familie Konflikte nicht mehr alleine klären und lösen können, welche die Kinder unmittelbar mit betreffen
  • wenn Ihr Kind straffällig geworden ist oder von Sucht bedroht
  • wenn Sie oder Ihre Familie vor einer außergewöhnlich schwierigen Lebenssituation stehen.

Persönlich und vor Ort

Die Hilfe findet persönlich und vor Ort, in der Regel also im Haushalt der Familie statt. So wird sichergestellt, dass die gemeinsam erarbeiteten Lösungen wirklich dort greifen, wo die Hilfe benötigt wird.
Alle Hilfen zielen darauf ab, dass Sie als Eltern die Erziehungsaufgaben in der Familie wieder selbstverantwortlich und eigenständig wahrnehmen können. Die Arbeit mit den Eltern und dem Kind zuhause ist immer wesentlicher Bestandteil. Je nach Problemstellung können ggf. zusätzlich Einheiten in Schule, Hort, Kindergarten oder Vereinen eingebunden werden.

Selbständige Lebensführung

Bei Jugendlichen und jungen Volljährigen kann auch die Befähigung zu einer selbständigen Lebensführung im Vordergrund stehen. Der Bezug zur Familie und dem vertrauten sozialen Umfeld soll dabei nach Möglichkeit immer erhalten werden. Auch wenn ein:e Jugendliche:r die Familie verlässt, soll dies nicht zum Abbruch der bisherigen Beziehungen führen.

Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII

Eine aufsuchende Erziehungshilfe wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Amt für Jugend und Familie zugewiesen. Als Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII sind damit für die Familien oder jungen Volljährigen keine Kosten verbunden. Die Hilfen sind zeitlich nicht begrenzt, in den meisten Fällen ist von einer Dauer von drei Monaten bis zu einem Jahr auszugehen.

Die Diakonie Augsburg ist in Stadt und Landkreis Augsburg sowie im Landkreis Aichach-Friedberg tätig. Gerne helfen wir Ihnen, dort die richtige Ansprechperson zu finden.