Gründe hierfür können sein: Schwierigkeiten bei bürokratischen Belangen mit Ämtern, finanzielle Nöte oder negative Auswirkungen von Abhängigkeitserkrankungen, eine mit Vermieter:innen unverträgliche Haushaltsführung sowie andere soziale Schwierigkeiten oder Erkrankungen. Das Ziel ist es, diese Schwierigkeiten soweit zu kompensieren und aufzufangen, dass bestehende Mietverhältnisse erhalten und eigenständige Wohnformen beibehalten werden können. Die Klient:innen leben dabei in eigenen Wohnungen oder Wohngemeinschaften mit regulären Mietverträgen.
Die Teilhabe am Projekt ist zeitlich begrenzt auf zwei Jahre mit Option auf Verlängerung. In dieser Zeit sollen die teilnehmenden Personen in die Lage versetzt werden, selbstständig zu wohnen.
Das Wohnhilfeprojekt ist eine Kooperation von Trägern der freien Wohlfahrtspflege und der Stadt Augsburg. Die Teilnahme wird bei der Stadt Augsburg beantragt. Rechtlicher Hintergrund ist der §67 SGBXII “Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten“.
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