Hinweisgeberschutzgesetz
Im Rahmen des "Whistleblowergesetzes" haben Sie als Hinweisgeber:in besonderen Schutz. Dieses Gesetz fördert die Meldung von Missständen und schützt Sie vor Nachteilen, die aus Ihrer Meldung resultieren könnten. Es ermutigt dazu, Missbrauch, Korruption oder andere unethische Praktiken zu melden ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen.
Unsere Meldestelle steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Informationen vertraulich zu behandeln und Ihnen die notwendige Unterstützung zu bieten. Gemeinsam setzen wir uns für Transparenz und Integrität im Diakonischen Werk Augsburg ein.
Wie kontaktiere ich die Meldestelle?
- per Mail an meldestelle@diakonie-augsburg.de
- über die Hauspost oder über den Briefkasten im Hauptgebäude der Diakonie Augsburg, 1. OG, Spenglergäßchen 7a, 86152 Augsburg
Wie geht es dann weiter?
- Die Meldestelle wird sich Ihres Anliegens annehmen, den Sachverhalt nach Möglichkeit prüfen und mit Ihnen Rücksprache nehmen (daher bitte möglichst keine anonymen Meldungen!).
- In Absprache mit Ihnen wird die Meldestelle den Vorstand und/oder einen Rechtsanwalt einbeziehen und weitere konkrete Schritte (z.B. Einberufung eines Interventionsteams) einleiten.
- Sie müssen weder Folgen noch Repressalien befürchten!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!